Aufnahme in die Berufsvorbereitende Einrichtung Singen

Welche Schüler/innen können in die BVE Singen aufgenommen werden?

  • Schüler*innen der Haupt- und Berufsschulstufe aus den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit dem Potenzial, in einer Helfertätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen zu können.
  • Absolvent*innen der SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen, bei denen im Laufe der Schulzeit klar wird, dass sie die Anforderungen einer beruflichen Ausbildung nicht erfüllen können.
  • Schüler*innen aus dem VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf) oder ähnlichen Maßnahmen, die dort keine Ausbildungsreife oder den Hauptschulabschluss erlangen konnten.

 

Was müssen die Schüler/innen mitbringen - Aufnahmevoraussetzung?

  • Erfolgreiche schulinterne Vorbereitung: Die Chance einer Vermittelbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollte bereits sichtbar sein.
    D.h. es sollte erkennbar sein, dass…
    - grundlegende Fähigkeiten im Aufgabenverständnis und in der Umsetzung von Aufgabenstellungen vorhanden sind,
    - Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Durchhaltevermögen, Konzentrationsfähigkeit,  Zuverlässigkeit  und Eigeninitiative bereits angelegt sind.
  • Eigenes Interesse und hohe Motivation an der Teilnahme an der BVE.
    Dazu gehört zum Beispiel, selbst arbeitend tätig zu werden, persönliche Ziele für die Zukunft zu entwickeln und diese zu verfolgen und die Arbeit als zunehmend bedeutsamen Bestandteil des Lebens zu erkennen. Erwartet wird zudem ein unterstützendes Mitwirken der Erziehungsberechtigten/ der gesetzlichen Betreuer*innen.
  • Angemessenes Sozialverhalten: Dieses sollte soweit ausgeprägt sein, dass der Schüler in der Lage ist, sich an geltende Regeln zu halten, sich in eine Gruppe einzubinden und sich in Praktika angemessen zu verhalten.
  • Mobilität: Selbständiges Bewältigen von Wegen in die BVE,  in Arbeitsprojekte oder in Praktika mit öffentlichen oder individuellen Verkehrsmitteln. Diese Fähigkeit sollte vorhanden oder in kurzer Zeit erreichbar sein.
  • Ausreichende Selbständigkeit in der Selbstversorgung und im Umgang mit Öffentlichkeit.
  • Andere Bildungswege wie z.B. VAB erscheinen als nicht geeignet.
  • Praktikumserfahrung von zumindest einem Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird vorausgesetzt.
  • Praktikum in der BVE: Dauer 2 Wochen.
  • Unterzeichnung und Einhaltung des BVE-Vertrages

 

Das Aufnahmeverfahren in die BVE

Zu Beginn jedes Schuljahres (voraussichtlich im Oktober) findet eine Informationsveranstaltung für Interessierte statt. Informationen hierzu bekommen Sie direkt bei der BVE in Singen oder über Ihre Schule.

Wie geht es weiter? Termine:

  1. Januar (auch früher möglich)  - Meldung von eventuellen neuen Teilnehmer/innen durch die abgebenden Schulen
  2. Darauf folgt eine Einladung zur Hospitation
  3. Januar bis Mai - Durchführung der Hospitationswochen  (2 Wochen) und  Auswertungsgespräche
  4. Bis Anfang Juni - Bekanntgabe der Aufnahmeentscheidung durch die BVE
  5. Juli -  Mitte des Monats Aufnahmegespräche mit Vertragsunterzeichnung und Ausfüllen von Formularen

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung

  • Schulisches Kompetenzinventar (wird vom Klassenlehrer ausgefüllt)
  • Schriftliche Bewerbung der Teilnehmer: Anschreiben, Lebenslauf, Auflistung der absolvierten Praktika (Verantwortung bei der abgebenden Schule)
  • Kontaktdaten des bisherigen Klassenlehrers
  • Letztes Zeugnis der Schülerin/des Schülers