Was kommt nach der BVE? – Die KoBV

Eine Möglichkeit bietet die KoBV („Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung“).
Sie ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, der Schulverwaltung und dem Integrationsamt. In 11-18 Monaten werden spezifische, arbeitsrelevante Kenntnisse für das Arbeitsleben vermittelt und erworbene Kompetenzen weiter trainiert.
An zwei Tagen findet am BSZ Stockach praxisnaher Theorieunterricht statt, an drei Tagen sind die Teilnehmer in Praktika in ihren favorisierten Arbeitsbereichen.
In Ausnahmefällen kommt es aus der BVE auch zu direkten Übergängen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, sofern die Schüler*in im Praktikumsbetrieb durch ihre/seine Kompetenzen überzeugt.
Vereinzelt kommt es auch zu Übergängen in einen geschützten Arbeitsbereich, wenn in der BVE-Zeit deutlich wird, dass die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gewachsen ist.
Alle Übergänge werden mit den Schüler*innen, deren Eltern bzw. gesetzlichen Betreuer, dem Reha-Berater der Agentur für Arbeit und dem Integrationsfachdienst besprochen und entschieden.